Steuerberatung

BRECHT & PARTNER: Ihr Navigationspartner im Steuerdschungel

Die Welt der Steuern ist komplex. Bei BRECHT & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbB setzen wir unser gesamtes Know-how ein, um diese Komplexität für Sie zu entschlüsseln. Aber wir gehen weiter: Steuerberatung ist nur ein Teil dessen, was wir anbieten. Unser Leistungsspektrum hat sich im Laufe unserer Unternehmensgeschichte erweitert und umfasst mittlerweile viele Bereiche des privaten und geschäftlichen Lebens.

 

Unser Anspruch: Mehr als nur Steuerberechnung

Unser Ziel ist es, die Verbindung zwischen unseren Mandanten, den Finanzbehörden und allen anderen Aspekten ihrer privaten oder unternehmerischen Tätigkeiten zu sein. Ob Sie ein Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen führen, ein Kleinunternehmer oder eine mittelständische GmbH sind - wir sind auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

 

Ihr Erfolg ist unser Fokus

Wir möchten nicht nur Ihr Steuerverwalter sein, sondern Ihr dynamischer Steuerberater und Gestalter! Unser Ansatz ist es, vor wichtigen und weitreichenden Entscheidungen alle Möglichkeiten auszuloten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, sicher in die Zukunft zu planen.

 

Wir stehen für: Diskretion, Vertrauen und schnelle Reaktion

Egal ob bei der Planung, Umsetzung oder dem Abschluss - Diskretion und Vertrauen sind für uns oberste Priorität. Ob Sie eine Selbstanzeige planen, ein Steuerstrafverfahren durchlaufen oder sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten - wir stehen an Ihrer Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

 

Wir setzen auf digitale Lösungen

Unsere Arbeit ist nicht nur durch unsere Expertise geprägt, sondern auch durch unsere digitale Ausrichtung. Wir nutzen modernste Technologien, um Ihnen einen effizienten und transparenten Service zu bieten. Wir sind Ihre Steuerberater für das digitale Zeitalter.

 

Ihre Zukunft, unsere Planung

Wir glauben fest daran, dass sich, genau wie Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten, auch Steuern planen lassen. Wir analysieren den voraussichtlichen Steueraufwand und entwickeln Strategien, um Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten darauf abzustimmen. Es geht um mehr als nur die Erfüllung von Vorschriften - es geht um Ihre Zukunft.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten! 


Welche Leistungen in der Steuerberatung kann BRECHT & PARTNER für Ihr Unternehmen erbringen?

Da unsere Beratung immer individuell ist, sollte diese auch nicht durch ein vorgegebenes Gerüst beschränkt werden. Wir gehen im persönlichen Gespräch auf Ihre Anforderungen ein und beraten Sie hinsichtlich möglicher Lösungsansätze.

Gestaltungsberatung

Wichtige unternehmerische wie auch private Entscheidungen ziehen steuerliche Konsequenzen nach sich. Diese im Vorfeld zu betrachten, verschiedene Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen durchzuspielen, ist eine unserer Hauptaktivitäten als steuerliche Berater. In Gesprächen aber auch Berechnungen zeigen wir Ihnen die verschiedenen Perspektiven auf und finden so für Sie entsprechende steueroptimierte Lösungen.

Anlässe für eine konkretisierte Planung gibt es viele:

  • Umstrukturierung des Unternehmens oder Handwerksbetriebes
  • Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Immobilien
  • Zuordnungsentscheidungen bezüglich Privatvermögen und Betriebsvermögen
  • Nachfolgeregelungen (Erbschaften)
  • Und viele weitere

BRECHT & PARTNER ist nicht der steuerliche Verwalter, sondern vielmehr der dynamische steuerliche, beratende Gestalter! In der Regel ist es besser im Vorfeld alle Möglichkeiten aus zu loten als im Nachgang ein böses Erwachen zu haben. Deshalb, vor wichtigen und weitreichenden Entscheidungen – lassen Sie sich steuerlich beraten und planen sie sicher in die Zukunft.

Steuerplanung

Entgegen der oftmals vorherrschenden Meinungen lassen sich – genauso wie Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten – Steuern planen und die Steuerbelastung optimieren. Hierbei bezieht sich die Steuerplanung vor allem auf folgende Steuerarten:

  • Einkommenssteuer
  • Gewerbeertragssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Umsatzsteuer

Um steuerlichen Belastungen für Ihr Unternehmen oder auch für Sie als Privatperson zu gestalten, gibt es durch den Gesetzgeber diverse Möglichkeiten. Im ersten Schritt analysieren wir den voraussichtlichen Steueraufwand. Hieraus können wiederum Strategien entwickelt und das entsprechende wirtschaftliche Handeln darauf abgestimmt werden.

In erster Linie beinhalten die Strategien Planungen für Investitionen, Rückstellungen, Abschreibungen und vieles mehr.

Was für Sie in Frage kommen kann und was sowohl wirtschaftlich wie auch Ihren persönlichen Interessen entgegenkommt, beleuchten wir gerne im persönlichen Gespräch und erstellen daraus individuelle und sinnvolle Zukunftspläne

Selbstanzeige

Im Steuerrecht, anders als im Strafrecht, kann Reue oftmals zu einer Anerkennung durch den Gesetzgeber bzw. die Finanzbehörden führen.

Selbstanzeigen führen bei den Betroffenen im Vorfeld meist zu einem negativen Gefühl mit unkalkulierbarem Ausgang. Der Weg der Selbstanzeige ist oftmals nicht nur der sinnvollste, sondern auch der einzig mögliche. Wir beraten und begleiten Sie dabei professionell, ganzheitlich und zuverlässig.

BRECHT & PARTNER ist Ihr Begleiter – angefangen von der Beratung, der Planung, der Umsetzung wie auch dem Abschluss. Diskretion und Vertrauen von allen Beteiligten hat dabei oberste Priorität! Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Analyse der Ist-Situation
  • Steuerrechtliche Beratung
  • Erstellung eines Strategieplans
  • Kontaktaufnahme mit den Behörden
  • Etwaige Verhandlungen mit den Behörden
  • Bindeglied zwischen Ihnen und allen Beteiligten

Steuerstrafverfahren

Verstöße gegen das Steuerrecht können im schlimmsten Fall in einem Steuerstrafverfahren münden.

Als Steuerberater sehen wir unsere Aufgabe darin, Sie auch in dieser Situation zu begleiten. Oftmals kann durch professionelle Vorgehensweise das Verfahren relativ reibungslos eingestellt bzw. beendet werden. Selbstverständlich kooperieren wir im Rahmen des Strafverfahrens mit den besten Anwälten.

Wichtig ist neben der Diskretion auch Vertrauen und vor allem eine schnelle Reaktion.

 

Betriebsprüfungen

Betriebsprüfungen werden durch ihr zuständiges Finanzamt eingeleitet – dies kann auf Grund besonderer wirtschaftlicher Ereignisse, Unstimmigkeiten in Steuererklärungen oder Bilanzen aber auch ohne jeglichen ersichtlichen Grund erfolgen. Grundsätzlich ist eine Betriebsprüfung kein Grund zur Beunruhigung! Betriebsprüfungen gehören zu normalen Vorgängen im unternehmerischen Leben und stellen kein besonderes Ereignis dar.

Eine ordnungsgemäße Buchführung und die Archivierung Ihrer Geschäftsunterlagen erleichtert derartige Prüfungen erheblich bzw. macht solche erst reibungslos möglich. Da Betriebsprüfungen nur in den seltensten Fällen unangekündigt erfolgen, prüfen wir gerne im Vorfeld Ihre Unterlagen und bereiten diese zusammen mit Ihnen auf.

Was wir tun

BRECHT & PARTNER unterstützt Sie bei jedem Schritt Ihrer Betriebsprüfung. Oftmals können im Vorfeld sogar Unterlagen bei den Behörden eingereicht werden und Steuerprüfungen so schon abgeschlossen werden, bevor Sie die prüfende Person zu Gesicht bekommen.

 

Rechtsbefehle / Finanzgerichtprozesse

Ebenso wie Sie als Steuerzahler Pflichten haben, stehen Ihnen auch Rechte zu. Konkret bedeutet dies, Sie können gegen Entscheidungen der Finanzbehörden Einspruch bzw. Rechtsbehelf einlegen und vor dem zuständigen Finanzgericht Klage einreichen. Dort bekommen alle Beteiligten das Recht, sich zu äußern und Stellung zu nehmen.

Inwieweit ein Einspruch bzw. eine Klage sinnvoll bzw. erfolgsversprechend ist, klären wir zusammen mit Ihnen im Vorfeld ab

Verbindliche Auskunft

Da das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, einem stetigen Wandel unterliegt und teilweise Interpretationsspielraum lässt, ist es für wirtschaftliche Entscheidungen oftmals unabdingbar eine sogenannte verbindliche Auskunft einzuholen.

Eine verbindliche Auskunft ist hierfür ein Werkzeug, um eben jene Planungssicherheit sicherzustellen. Dies bedeutet, es wird eine offizielle Anfrage zu einem spezifischen Thema an die zuständige Finanzbehörde gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass derartige Auskünfte ausschließlich für zukünftige Ereignisse eingeholt werden können. Auch müssen die rechtliche Unsicherheit und eine erhebliche steuerliche Auswirkung vorliegen, um einen Antrag zu stellen.

Kauf und Verkauf von Immobilien

Da Investitionen in Immobilien meist einen größeren finanziellen Aufwand bedeuten, sollten diese vorab auch in steuerlicher Hinsicht überprüft werden.
Hinsichtlich der Immobilien können wir Ihnen insbesondere die folgenden Beratungsdienstleistungen anbieten:

  • Finanzierungsberatung und Liquiditätsplanung
  • Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen (Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile).
  • Auswirkungen im Zusammenhang mit der Grunderwerbssteuer und Vermeidungsstrategien.
  • Sanierung und Denkmalschutz – Zusätzlicher Aufwand durch die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten wird steuerlich begünstigt.
  • Vermeidung der „Spekulationssteuer“.




 

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