Zukunftsfähige Rechnungsstellung für Ihr Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Änderung in der Rechnungsstellung für Unternehmen in Kraft. Laut Vorgabe des Bundesfinanzministeriums müssen alle Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt werden. Diese Maßnahme unterstützt die digitale Transformation der Finanzbuchhaltung und dient der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.
Was bedeutet die Umstellung für Ihr Unternehmen?
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Rechnung, die lediglich als PDF-Datei per E-Mail verschickt wird, nicht den Kriterien einer E-Rechnung gemäß EN 16931 entspricht. Obwohl PDF-Rechnungen auf den ersten Blick digital erscheinen, fehlt ihnen die notwendige strukturierte Datenbasis, die für die automatisierte Verarbeitung erforderlich ist. Dieser Unterschied ist entscheidend, um den Anforderungen der Digitalisierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Rechnungsstellung gerecht zu werden.
Wie unterstützen wir Sie?
Bei BRECHT & PARTNER verstehen wir, dass Veränderungen Herausforderungen mit sich bringen können. Unser Ziel ist es, Sie durch diesen Wandel zu führen und Ihnen dabei zu helfen, die Vorteile vollständig zu nutzen. Neben der Steigerung der Effizienz und der Kostensenkung bietet die E-Rechnung eine verbesserte Transparenz und Datensicherheit.
Bereiten Sie sich vor
Wir ermutigen Sie, sich aktiv mit dem Thema E-Rechnung auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte frühzeitig zu planen. Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und beginnen Sie noch heute mit der Vorbereitung auf die digitale Zukunft Ihrer Finanzbuchhaltung.
BRECHT & PARTNER
Steuerberatungsgesellschaft mbB