Finanz- und Lohnbuchhaltung

Hier finden Sie Informationen zum Thema Lohn- und Finanzbuchhaltung

Sie sollten sich in erster Linie auf Ihre ursprüngliche geschäftliche Tätigkeit konzentrieren können. Die Kanzlei BRECHT & PARTNER kann hier für Ihr Unternehmen einen Beitrag leisten. Die Lohn- und Finanzbuchführung ist ein bedeutender Bestandteil Ihres Unternehmens, nimmt aber oftmals viele Ressourcen in Anspruch. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit eben diese Bereiche in unsere Kanzlei auszulagern. Effizienz, bestens ausgebildete Mitarbeiter und modernste Technik stellen hierfür einen ausgezeichneten Rahmen.

Der BRECHT & PARTNER-Leistungsumfang beinhaltet die Erstellung professioneller Jahresabschlüsse und betrieblicher Steuererklärungen unter Beachtung von Handels- und Steuerrecht. Die von BRECHT & PARTNER erstellten Jahresabschlüsse dienen nicht nur der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt, sondern liefern Ihnen mit umfangreichen Auswertungen und Erläuterungen auch zusätzlichen Nutzen und Transparenz.

  • Korrekte und zeitnahe Erstellung der Finanzbuchführung inkl. Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzverwaltung und Datenarchivierung
  • Jederzeit aktuelle Auswertungen zur Unternehmenssteuerung und Steuerplanung
  • Überblick über die Außenstände der Kunden und über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Lieferanten
  • Überstützung bei der Buchführung in Ihrem Haus
  • Unternehmen online (Verbuchung auf Grundlage gescannter Belege und Archivierung über DATEV)

Finanzbuchführung und Rechnungswesen

Was ist unter Finanzbuchführung zu verstehen?

Alle geschäftlichen Vorgänge, welche sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden in der Finanzbuchführung zeitlich und sachlich korrekt erfasst, dokumentiert und auf Konten verbucht. Der Gesetzgeber verlangt von einer ordnungsgemäßen Buchführung, dass diese transparent und für Dritte nachvollziehbar ist. Aus diesen Zahlen werden abschließend die Bilanzen und Gewinnermittlungen erstellt.
Da es eine Vielzahl von Herangehensweisen, Kontenrahmen und Verbuchungsmöglichkeiten gibt, sehen wir uns als Steuerberater der Kanzlei BRECHT & PARTNER von Beginn an in einer beratenden Funktion. In Abstimmung mit Ihnen – unseren Mandanten – werden sämtlich notwendigen Schritte aufgezeigt und von uns umgesetzt.

Unter der Buchführung an sich werden die folgenden Umfänge verstanden:

  • Finanzbuchhaltung: Erfassung und Verbuchung aller Zahlenwerte/Belege Ihres Unternehmens
  • Debitorenbuchhaltung: Beleg- und Zahlungseingangsverwaltung ihrer Kunden
  • Kreditorenbuchhaltung (Lieferanten): Beleg- und Zahlungsausgangsverwaltung ihrer Lieferanten
  • Lohnbuchführung: Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung, sowie Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten

Ob Sie all diese Bereiche auslagern wollen, oder nur Teilbereiche entscheiden Sie – wir beraten Sie gerne über die Vor- aber auch Nachteile und ihren Mehrwert.

Welche Vorteile habe ich, wenn die Finanzbuchführung von BRECHT & PARTNER gemacht wird?

 

Dann können Sie sich in erster Linie auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Für Sie als Unternehmer ist die Finanzbuchhaltung ein Instrument, welches den aktuellen Stand Ihrer Tätigkeit aufweist, und so als wichtige Hilfe für zukünftige Entscheidungen anzusehen ist. Sie können immer sicher sein, dass Ihre Zahlen aktuell und korrekt sind.

Lohnbuchführung

Der größte Wert eines Unternehmens liegt in seinen Mitarbeitern!

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, kommt eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen in Verbindung mit der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung auf Sie zu. Wir, von BRECHT & PARTNER, bieten eine pünktliche, korrekte und rechtssichere Lohnabrechnung inklusive Datenübermittlung an Krankenkassen und Finanzämter aus einer Hand. Zusätzliche Vorteile – Minimierung der Lohnnebenkosten durch optimale Lohngestaltung mittels steuerfreier Lohnbestandteile. Die Lohnbuchführung (bzw. Lohnbuchhaltung) umfasst folgende Bereiche:

  • Sämtliche Meldungen bei erstmaliger Beschäftigung von Arbeitnehmern. Hierzu gehört die Anforderung der Betriebsnummer, die Anmeldung als Arbeitgeber bei den Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Erstellung der monatlichen Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter sowie eventuell die Versendung an diese. Ermittlung von Lohnarten, Abzügen sowie Aufschlägen.
  • Pflege von Personalstammdaten: Lückenlose Erfassung aller relevanten Personaldaten – sowohl gemäß aller rechtlichen Verpflichtungen, als auch für Sie als Arbeitgeber
  • Führung der Jahreslohnkonten: Verpflichtend gemäß der Lohnkontenverordnung für alle Mitarbeiter
  • Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung: Meldung der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt, sowie Erstellung der jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Arbeitnehmer.
  • Krankenkassen-Beitragsnachweis/ Jahresmeldungen: Erstellung von monatlichen Beitragsnachweisen an die zuständigen Krankenkassen und Erstellung der vorgeschriebenen Jahresmeldungen pro Arbeitnehmer
  • Meldung Berufsgenossenschaft: Erstellung von Entgeltmeldungen an die zuständige Berufsgenossenschaft sowie die verpflichtende Übermittlung der sogenannten digitalen Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft
  • Erstellung von Arbeitsverträgen: Beratung bei individuell zugeschnittenen Arbeitsverträgen für Mitarbeiter
  • Diverse Bescheinigungen für die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und sonstige Behörden und Ämter.

Als Steuerkanzlei BRECHT & PARTNER haben wir ein umfangreiches Wissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht, welches wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Dabei liegen die Kosten je Arbeitnehmer in der Regel unter den Kosten, welche Ihnen entstehen würden, wenn Sie die Bereiche in Ihrer Firma bearbeiten. Ausschlaggebend hierfür sind unsere effizienten Strukturen und die Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen, sowie die Zusammenarbeit mit dem führenden Softwareanbieter DATEV. In Sachen sichere Abrechnung von Löhnen und Gehältern unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Dienstleistungen, die wir Ihnen als komfortable Lösung zu einem Pauschalpreis je Lohnabrechnung zur Verfügung stellen. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner rund um das Thema Lohn und Gehalt. Wir archivieren gemäß den gesetzlichen Vorschriften und stellen Ihnen, falls gewünscht alle Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung.

Außerdem können so Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen direkt in unserem Hause abgewickelt werden.

 

Warum sollte ich die Lohnbuchführung an BRECHT & PARTNER geben?

Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und haben die Sicherheit einer korrekten und vollständigen Abrechnung, zeitsparend und kostengünstig. – DIE Komplettlösung aus einer Hand und Ihre Mitarbeiter und alle staatlichen Stellen erhalten Abrechnungen, Anmeldungen und Zahlungen korrekt, zuverlässig und fristgerecht.

 

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